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Landesdolmetscherzentrale

„Zu viele Menschen machen sich nicht klar, 
dass wirkliche Kommunikation eine wechselseitige Sache ist.“ Lee Lacocca

Kommunikation ist immer wechselseitig. Die Sprache vieler gehörloser und schwerhöriger Menschen ist die Gebärdensprache. Die Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 gesetzlich anerkannt. Gebärdensprachdolmetscher*innen bzw. andere Kommunikationshilfen vermitteln zwischen der hörenden und gehörlosen Welt.

Die Landesdolmetscherzentrale Berlin/Brandenburg organisiert, koordiniert und berät Sie, um die geeignete Kommunikationshilfe für Ihren Bedarf zu finden.

Von der Auftragsannahme bis zur Abrechnung erfolgt alles aus einer Hand. Das beinhaltet auch die korrekte Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Qualitätsstandards (DIN 15038) sowie der Datenschutzregelungen.


Wir sind für Sie da!

Ihre Möglichkeiten der Kontakaufnahme

Einsatzgebiete der Dolmetscherzentrale

Gesetzliche Grundlagen und Kostenübernahme

Informationen für Dolmetscher*innen


Kontaktmöglichkeiten

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns zu kontaktieren, um eine geeignete Kommunikationshilfe für Sie zu buchen.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf mit Vorlauf vor dem Einsatztermin an, damit wir rechtzeitig eine geeignete Kommunikationshilfe für Sie finden können.


    Bitte sorgfältig ausfüllen! Rote Felder* sind Pflichtangaben.

    Kontaktdaten

    Anrede / Name

    E-Mail Adresse

    Unternehmen / Einrichtung

    Telefon / Handy

    Fax

    Informationen zum Termin

    Termin / Datum*

    Termin beginnt*

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    Thema des Gesprächs

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    Welche Kommunikationsform benötigen Sie?*

    Ich bevorzuge Frau/Herrn … als Dolmetscher / Übersetzer*in

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    Einsatzgebiete der Dolmetscherzentrale

    Grundsätzlich vermitteln wir Gebärdensprachdolmetscher*innen und andere geeignete Kommunikationshilfen zu allen beauftragten Einsätzen, die im Rahmen von Verwaltungsverfahren stattfinden. Darüber hinaus stellen wir die Dolmetscher*innen auch für Events, Tagungen und andere große und kleine Veranstaltungen zur Verfügung.

    In Brandenburg gibt es zudem einen Fördertopf für die Verfahren auf kommunaler Ebene inklusive der Einsätze bei Elternversammlungen bzw. Elterngespräche in Kitas und Schulen.

    In Berlin müssen die Einsäte in Schulen von der Schulverwaltung genehmigt werden.

     

    Die Haupteinsatzgebiete sind:

    • Arztbesuche (stationär oder ambulant), Krankenhausaufenthalte, Reha und Kur
    • Beratung/Gespräche bei der Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Jobcenter
    • Beratung/Gespräche bei Jugendämtern und Sozialämtern
    • Beratungen und Gespräche in Kitas und Schulen
    • Einsätze beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) bzw. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO)
    • Einsätze im Rahmen von Kita-, Schul-, und Arbeitsassistenz
    • Einsäte bei Tagungen, Workshops, Events

    Online im Livestream

    • 1. Über das Call-Center der LDZ in Potsdam oder
    • 2. den Gebärdensprachdolmetschern und anderen geeigneten Kommunikationshilfen in einem anderen geschützten Bereich (Homeoffice)

    Gesetzliche Grundlagen und Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschende

    Die Dolmetscherkosten werden je nach Einsatz und Einsatzgebiet von unterschiedlichen Ämtern und Trägern übernommen. Das ist gesetzlich geregelt. Auch die Honorierung der Gebärdensprachdolmetscher*innen und anderer geeigneter Kommunikationshilfen erfolgt ausschließlich nach gesetzlichen Vorgaben.

    Bei Tagungen, Events und anderen Veranstaltungen, die nicht den Regelungen von Verwaltungsverfahren unterliegen, können die Kostensätze verhandelt werden.

    Kontaktieren Sie uns gerne! Wir finden für jeden Fall die richtige und optimale Finanzierungsgrundlage für Sie.

    Kontakt

     

    Für die meisten Einsätze ist der in der JVEG festgelegte Honorarsatz maßgeblich.


    Informationen für Dolmetscher*innen

    Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften, anerkannten und zertifizierten Gebärdensprachdolmetscher*innen und anderen geeigneten Kommunikationshilfen zusammen. Zudem versuchen wir, dem Einsatz entsprechend, geeignete Dolmetscher*innen oder Kommunikationshilfen anzubieten.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einer Zusammenarbeit haben, melden Sie sich gerne bei uns.

    Kontakt

     

    Formulare für Dolmetscher*innen zum Download:

     


    Dolmetscher APP

    Sie benötigen eine Gebärensprachverdolmetschung? Über unsere WIS App können Sie per Knopfdruck eine*n Dolmetscher*in anrufen oder einen Termin planen.

    Ebenfalls kann durch unsere App „WIS Emergency“ ein barrierefreier Notruf ausgelöst werden. Diese Dolmetscher APP wird kostenfrei angeboten. Die Übersetzung erfolgt (vorerst) ausschließlich im Rahmen von Verwaltungsverfahren.

    Zur Dolmetscher App


    WIS Emergency

    Im Rahmen der DolmetscherApp gibt es einen barrierefreien Notruf „WIS Emergency“. Dieser

    kann über die DolmetscherApp „WIS App“ genutzt werden.

    WIS Emergency App