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Bildung & Soziales

Für eine inklusive Gemeinschaft

Eine inklusive Gesellschaft für alle lebt durch die aktive und umfassende Teilhabe aller. Menschen mit Behinderung haben das Recht am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Das ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Umsetzung mitzugestalten, ist unser Ziel.


Das ZFK bietet Beratung und Unterstützung in den Bereichen:

Eingliederungshilfe und Familienhilfe

  • Ambulante Familien- und Einzelfallhilfe
  • KiTa- und Schulassistenz
  • Arbeitsassistenz

Koordinierung und Beratung

  • ÜKBH Brandenburg
  • ISP Berlin

Kurse

  • Gebärdensprachkurse
  • Sensibilisierungskurse

Eingliederungshilfe und Familienhilfe

Personen, die durch eine Behinderung nur sehr eingeschränkt an der Gesellschaft teilnehmen können, haben das Recht auf sogenannte Eingliederungshilfen. Das gilt auch für Personen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Diese Leistungen gibt es in verschiedenen Lebensbereichen: in Kitas und Schulen, bei der Arbeit, in der Freizeitgestaltung oder in der Familie.

Eine Hörbehinderung stellt die Betroffenen und deren Umfeld oft vor große Herausforderungen.
Denn Familien sind überwiegend gemischt: hörend und hörbehindert. 90% der Gehörlosen haben hörende Eltern. Die Kommunikation mit Behörden, Schulen und anderen Stellen ist für einen Teil der Gehörlosen ein unüberwindbares Hindernis. Gebärdensprachdolmetscher*innen können helfen die Kommunikationsbarriere zu überwinden. Doch wie geht man mit diesen alltäglichen Barrieren um? Wie erlangt man Selbstständigkeit ohne Bevormundung? Hier bieten ambulante Einzelfall- und Familienhilfen, Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe.

Dabeisein und aktiv teilnehmen ist für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Ob im Kindergarten oder in der Schule: Soziale Teilhabe, Bildung und Wissen sind der Zugang zur Gesellschaft und der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben. KiTa- und Schulassistenzen helfen schwerbehinderten Kindern Barrieren zu überwinden. Für hörbehinderte Kinder können zur Unterstützung der Kommunikation Gebärdensprachdolmetscher*innen und andere geeignete Kommunikationshilfen eingesetzt werden.

Damit schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen oder Selbstständigen kein Nachteil bei ihrer Arbeit entsteht, gibt es die Arbeitsassistenz. Ob ein Bedarf besteht, wird individuell geprüft. Außerdem müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen. Als Arbeitsassistent*innen für Hörbehinderte können Gebärdensprachdolmetscher*innen und Kommunikationsassistenten zum Einsatz kommen.

Sie haben bereits eine Arbeitsassistenzbewilligung und sind auf der Suche nach einer geeigneten Arbeitsassistenz?
Unsere Dolmetscherzentrale hilft Ihnen gerne weiter!

Zur Dolmetscherzentrale


Gebärdensprachkurse

Unsere Kurse vermitteln viel mehr als „nur“ das Erlernen der Sprache. Neben der Gebärdensprache werden auch die Zusammenhänge zwischen Sprache und soziokulturellen sowie gesellschaftspolitischen Hintergründen vermittelt. Nur so kann die Kommunikation wirklich gelingen.

Folgende Arten von Gebärdensprachkursen bieten wir an, vor Ort oder online:

  • Individuelle Hausgebärdenkurse für Kinder und Erwachsene
  • Individuelle Kommunikationsförderkurse für Kinder und Erwachsene
  • Integrationsförderkurse für Migrant*innen und Asylberechtigte
  • Bilinguale Förderkurse für Arbeitnehmer (Schrift- und Gebärdensprache)
  • Gebärdensprachkurse DGS 1 bis DGS 7
  • Kommunikationsförderkurse für Mehrfachbehinderte
    (Unterstützende Kommunikation und leichte Sprache)
  • Kurse für Lautsprachbegleitende Gebärden

Gerne gehen wir auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse ein. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt

  • Umfang: 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Zeitraum: 10 Wochen, donnerstags 17.00 – 18.30 Uhr
  • 02.03.-25.05.2023 (kein Unterricht während der Schulferien)
  • Dozentin: N.o.
  • Teilnahmegebühr: 135,00 Euro
  • Ort: Wetzlarer Str. 18, 14482 Potsdam
  • Max. Zahl der Teilnehmenden: 12

Dieser Kurs mit Niveaustufe DGS I richtet sich an Menschen ohne Vorkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.

Hier finden Sie dafür das Anmeldeformular.


    Bitte sorgfältig ausfüllen! Rote Felder* sind Pflichtangaben.

    Anmeldung zum Kurs DGS I

    • Zeitraum 02.03.-25.05.2023

    • Dozentin Fatma Haziri

    • Teilnahmegebühr 135,00 Euro

    Kontaktdaten/Rechnungsdaten

    Anrede / Name

    E-Mail Adresse

    Strasse und Hausnummer

    Stadt

    Postleitzahl

    Bei Stornierung der Anmeldung seitens der Kursteilnehmer*innen, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

    • kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn,

    • Stornierung 4-7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr

    Alle Teilnehmer*innen erhalten nach Zahlungseingang eine Rechnung.

    Wir bitten um Vorkasse per Überweisung vor dem ersten Termin. Danke.

    • Umfang: 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
    • Zeitraum: 10 Wochen, dienstags 17.00 – 18.30 Uhr
    • 07.03.-23.05.2023 (kein Unterricht während der Schulferien)
    • Dozent: Steffen Thiede
    • Teilnahmegebühr: 135,00 Euro
    • Ort: Wetzlarer Str. 18, 14482 Potsdam
    • Max. Zahl der Teilnehmenden: 12

    Dieser Kurs mit Niveaustufe DGS III richtet sich an Menschen mit Vorkenntnissen der Deutschen Gebärdensprache.

    Hier finden Sie dafür das Anmeldeformular.


      Bitte sorgfältig ausfüllen! Rote Felder* sind Pflichtangaben.

      Anmeldung zum Kurs DGS III

      • Zeitraum 07.03.-23.05.2023 (10 Termine)

      • Dozent Steffen Thiede

      • Teilnahmegebühr 135,00 Euro

      Kontaktdaten/Rechnungsdaten

      Anrede / Name

      E-Mail Adresse

      Strasse und Hausnummer

      Stadt

      Postleitzahl

      Bei Stornierung der Anmeldung seitens der Kursteilnehmer*innen, werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

      • kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn,

      • Stornierung 4-7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr

      Alle Teilnehmer*innen erhalten nach Zahlungseingang eine Rechnung.

      Wir bitten um Vorkasse per Überweisung vor dem ersten Termin. Danke.

      • Umfang: 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
      • Zeitraum: 10 Wochen, dienstags 17.00 – 18.30 Uhr
      • Kursbeginn: ab 06.12.2022
      • Dozent: Steffen Thiede
      • Teilnahmegebühr: 135,00 Euro
      • Ort: Wetzlarer Str. 18, 14482 Potsdam
      • Max. Zahl der Teilnehmenden: 12

      Dieser Kurs mit Niveaustufe DGS II richtet sich an Menschen mit Vorkenntnissen der Deutschen Gebärdensprache.

      Der Kurs läuft bereits. Anmeldung nicht mehr möglich.

       

      • Umfang: 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
      • Zeitraum: 10 Wochen, montags 16.30-18.00 Uhr (außer Schulferien)
      • Kursbeginn: ???
      • Dozentin: Jacqueline Heidenreich
      • Teilnahmegebühr: 135,00 Euro
      • Ort: Wetzlarer Str. 18, 14482 Potsdam
      • Max. Zahl der Teilnehmenden: 12

      Dieser Kurs mit Niveaustufe DGS IV richtet sich an Menschen mit Vorkenntnissen der Deutschen Gebärdensprache und baut auf dem Kurs DGS III auf.

      Sie können sich über das folgende Formular auf die Warteliste setzen lassen.


        Bitte sorgfältig ausfüllen! Rote Felder* sind Pflichtangaben.

        Anmeldung zum Kurs DGS IV

        • Zeitraum offen - Bitte informieren Sie mich

        • Dozentin Jacqueline Heidenreich

        • Teilnahmegebühr 135,00 Euro

        Kontaktdaten

        Anrede / Name

        E-Mail Adresse

        Stadt

        Postleitzahl

        Ich interessiere mich für den Gebärdensprachkurs, Niveaustufe IV.

        Bitte setzen SIe mich auf die Warteliste und informieren Sie mich, wenn ein Starttermin feststeht!


        Sensibilisierungskurse

        Wissen führt zu Verständnis. Gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenkonvention sollen Maßnahmen ergriffen werden, um das Bewusstsein für behinderte Menschen zu fördern. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist eine Möglichkeit, Verständnis für die Probleme von Menschen mit Hörbehinderung zu schaffen und Vorurteile ihnen gegenüber abzubauen.

        Die Sensibilisierungsmaßnahmen sind auf Betriebe und Einrichtungen ausgerichtet, die Menschen mit Hörbehinderung beschäftigen oder betreuen.

        Auch Beschäftigte in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, Behörden, Verkehrsbetrieben und Flughäfen sollten in Hinblick auf Menschen mit Hörbehinderung sensibilisiert werden.

        Ein weiterer Bereich ist die Sensibilisierung von Schulklassen und Berufsschülern bestimmter Fachrichtungen, z.B. Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen usw.

        Gerne gehen wir auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse ein.
        Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.